Feststellungsbescheid zur Wiederherstellung des Baukonsenses für Ihre Rechtssicherheit.
Hat ein Bauwerk (sowohl im Bauland, als auch im Grünland) ursprünglich eine Baubewilligung aufgewiesen, wurde von dieser abgewichen und die Baubehörde wurde seit mehr als 30 Jahren nicht darauf aufmerksam und kann es nicht nach heutigem Stand der Bauordnung neuerlich bewilligt werden, ist es möglich unter Bezugnahme auf die Bestimmung des §70(6), einen sog. Feststellungsbescheid zu beantragen.
Der Behörde muss die Zustimmung des Grundeigentümers oder der Mehrheit der Miteigentümer, vollständige Bestandspläne, ev. alte Fotos oder andere Zeitzeugen-Dokumente, die das Alter der Abweichungen nachweisen können, vorgelegt werden. Oftmals wird auch ein aktueller E-Befund, Rauchfangbefund o.ä. verlangt. Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen erlässt die Baubehörde darüber einen Feststellungsbescheid und das Haus hat wieder eine rechtsgültige Baubewilligung.


Welche Form und Höhenentwicklung hat das Grundstück, welche Bebaubarkeit ist möglich, wie kann ich Himmelsrichtung, Ausblick und andere Kriterien optimal in das neue Haus integrieren? Was ist dem Bauherrn wichtig?
Nach Analyse der Grundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen erarbeiten wir einen Lösungsvorschlag auf Basis der von Ihnen bekanntgegebenen Planungsgrundlagen (Lage- und Höhenplan, Aufmaßpläne des Bestandes, rechtliche Festlegungen bzw. Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogramm) einschließlich Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Grobkostenschätzung.

Nach Ihrer Freigabe des Entwurfes bereiten wir die Unterlagen, welche zur Durchführung der baubehördlichen Bewilligung notwendig sind, vor und unterstützen und beraten Sie im Bewilligungsverfahren.

Die Ausführungsplanung umfasst die zeichnerische Darstellung des Objektes als Polierplan bzw. Detailzeichnung in den jeweils erforderlichen Maßstäben mit Eintragung der erforderlichen Maßangaben, Materialbestimmungen und textlichen Ausführungen


